63. Chor- und Instrumentalwoche

Herzliche Einladung zur 63. Chor- und Instrumentalwoche der WERKGEMEINSCHAFT MUSIK IM BISTUM MÜNSTER auf der wunderschönen Jugendburg in Borken-Gemen. Eingeladen sind Instrumentalisten und Choristen ab 16 Jahren, die Interesse an intensiver Probenarbeit sowohl in orchestraler als auch in kammermusikalischer Besetzung haben. Neben den gemeinsamen Aktivitäten „Großer Chor“ und dem abendlichen Tanzen stehen folgende Arbeitskreise zur Auswahl:

  • Kammerchor
  • Streicher
  • Holzbläser
  • Blechbläser
  • Querflöten
  • Blockflöten

Das Orchester setzt sich aus Teilnehmern der Instrumentalarbeitskreise zusammen, wobei leider nicht allen eine Mitwirkung im Orchester garantiert werden kann.

FÖRDERER

WANN

ACHTUNG: Die Veranstaltung findet von Sonntag bis Sonntag statt!

Beginn:05. Oktober 2014 ab 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen
davor ab 12.30 Uhr Anreise
Ende:12. Oktober 2014 nach dem Frühstück

WER

Referenten:Chor: Ansgar Kreutz (Warendorf)
Orchester/Streicher: Christian van den Berg (Münster)
Streicherassistenz: N. N. 
Holzbläser: Andreas Petig (Dortmund)
Blechbläser: Martin Damerau (Essen)
Querflöten: Katrin Hülsmann (Düsseldorf)
Blockflöten: Daniel Göbel (Rheine)
Tanz: Norbert Schilke (Essen)
Andachten: Claudia Bergerfurth (Wuppertal)
Gottesdienste: Stefan Hörstrup (Gemen)
Leitung:Claudia Bergerfurth (Wuppertal)
für Informationen zur Veranstaltung: 0202/7052652
und Martin Damerau (Essen)

TEILNEHMERBEITRAG

Anmeldung und Bezahlung bis zum Frühbucherterminspätere Anmeldung
bis 26 Jahre210,00 €220,00 €Mindestalter für die Teilnahme: 16 Jahre (nach Absprache mit Referenten und Leitung auch jünger). Die Aufsichtspflicht für Teilnehmer unter 18 Jahren muss von den Eltern schriftlich an einen volljährigen Teilnehmer übertragen werden.
StudentInnen über 27 Jahren260,00 €280,00 € 
ab 27 Jahren320,00 €340,00 € 
Einzelzimmerzuschlag90,00 €90,00 €Einzelzimmer stehen nur in geringer Zahl zur Verfügung, eine vorherige Zusage ist nicht möglich.

Im Preis enthalten sind: Übernachtung, volle Verpflegung (4 Mahlzeiten täglich) und die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.

Bei Absage später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn müssen wir um Bezahlung der halben Teilnehmergebühr bitten. Bei Absage später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn muss die volle Teilnehmergebühr bezahlt werden.